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Ausschussarbeit

Nicht alle kommunalen Angelegenheiten können im Gemeinderat ausführlich beraten und diskutiert werden, da dies zuviel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Außerdem brauchen die ehrenamtlichen Gemeinderäte für viele  Entscheidungen den Rat von Sachverständigen, die sich in den einzelnen Angelegenheiten richtig gut auskennen.
Da ist es wichtig, dass bereits vorbereitende Beratungen stattfinden und Vorentscheidungen getroffen werden. Diese Vorarbeit geschieht in den Ausschüssen. Sie haben also eine beratende Wirkung im Gemeinderat und sind zusammengesetzt aus Vertretern des Gemeinderates und sachkundigen Bürgern. In der Besetzung der Ausschüsse soll sich die Zusammensetzung des Gemeinderates widerspiegeln (Mehrheitsverhältnisse).
In den Ausschusssitzungen sind Mitarbeiter der Verwaltung anwesend. Außerdem können zu den Ausschusssitzungen Experten eingeladen werden, um mit ihrem Sachverstand die Beratungen zu unterstützen.
Manche Ausschüsse können auch allein (beschließend) zuständig sein, das heißt, dass ihre Entscheidung zu einem Thema – ohne nochmaligen Beschluss des Gemeinderates – bereits verbindlich ist und von der Verwaltung umgesetzt wird.
Welche Entscheidungen bereits in den Ausschüssen gefällt werden können, legt der Gemeinderat selbst in der Hauptsatzung der Kommune fest.
Hier steht auch, welche Entscheidungen der/die Bürgermeister/in alleine treffen darf, ohne den Gemeinderat einzubeziehen. Die Hauptsatzung ist quasi das „Grundgesetz” einer Gemeinde.

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